02.11.2014  |    Hinterlasse ein Kommentar

Max Brunner reicht im Grossen Rat des Kantons Thurgau zwei Interpellationen ein

Max Brunner, Vorstandsmitglied der SVP Weinfelden, hat kürzlich zwei Interpellationen im Grossen Rat des Kantons Thurgau eingereicht.

„KESB im Thurgau: eine zielführende Umsetzung des Bundesrechts?“

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist nach fast 20-jähriger Vorbereitung am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Mit dem neuen Recht soll die Menschenwürde von Personen mit vorübergehenden oder dauernden Schwächezuständen und daraus resultierender Schutzbedürftigkeit gewährleistet- und das Selbstbestimmungsrecht soweit als möglich erhalten und gefördert werden. Nun nach rund 1.5 Jahren sind in der Umsetzung einige Schwachpunkte aufgetaucht. Als störend gilt hierbei sicherlich, dass die Gemeinden nur noch für den Vollzug des Rechts zuständig sind, nicht mehr aber für die Anordnung von Massnahmen. Der Grundsatz der Finanzpolitik „wer zahlt, befielt und wer befielt, zahlt“ gilt hier nicht.

Die vollständige Interpellation ist unter www.grgeko.tg.ch zu finden.

„Unzulässige Auftragsvergabe mit Unterstützung der kantonalen Fachstelle KICK der PHTG“

Verschiedene Firmen aus dem Kanton Thurgau haben seit einiger Zeit beobachtet, dass IT-Aufträge von Thurgauer Schulen in Begleitung und Beratung der Fachstelle KICK immer wieder an die gleichen, ausserkantonalen Firmen vergeben wurden, obwohl innerkantonale Anbieter mit gleichwertigen, konkurrenzfähigen Angeboten den Zuschlag hätten erhalten müssen. Ende 2013 machte deshalb eine innerkantonale Firma gegen einen Vergabeentscheid der Primarschule Sulgen Rekurs vor dem Verwaltungsgericht und erhielt auf der ganzen Linie Recht. Das gesamte Vergabeverfahren weise in verschiedener Hinsicht derart erhebliche Mängel in formeller und materieller Natur auf, so dass das Submissionsverfahren zu wiederholen sei. Trotzdem hat sich das Vergabeverfahren bis heute nicht geändert. Aus diesem Grund hat Max Brunner eine Interpellation an den Regierungsrat gerichtet.

Die vollständige Interpellation ist unter www.grgeko.tg.ch zu finden.

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